Die Reform der Grundsteuer hat im Jahr 2022 vor allem für Immobilienbesitzer und Besitzer unbebauter, baureifer Grundstücke wesentliche Änderungen mit sich gebracht: Die Höhe der Grundsteuer wird nun nicht mehr anhand von veralteten Einheitswerten berechnet, sondern anhand des Grundsteuerwerts. Demnach muss die Grundsteuer von den Finanzämtern neu berechnet werden.
Diese Gesetzesänderung bedingt die Abgabe einer Feststellungserklärung zur Grundsteuer, die bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss. Sie ist die Datenbasis, anhand derer die ab dem Jahr 2025 geltende neue Grundsteuer berechnet wird.
Aus diesem Grund sind alle Eigentümer von Grundbesitz zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet. Das gilt für folgende Arten des Grundbesitzes:
Chance für Steuerberater – Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer für Mandanten
Genau wie die Grundsteuererklärung kann auch die Feststellungserklärung zur Grundsteuer über den Steuerberater eingereicht werden. Für Kanzleien ergibt sich hier ein neues Potenzial, denn viele Betroffene sind mit dieser Aufgabe überfordert. Bis Anfang September 2022 wurden gerade mal 10 % der Erklärungen abgegeben. Darum wurde die Frist zur Abgabe inzwischen auf den 31. Januar 2023 angepasst, wie u. a. die Bundessteuerberaterkammer sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag gefordert hatten.
Für Steuerberater öffnet sich hiermit eine neue Tür, denn mit der richtigen Umsetzung kann der Steuerberater seine Mandanten bei der Erstellung und fristgerechten Abgabe der Feststellungserklärung unterstützen.
Was muss ich als Steuerberater beachten?
Übernehmen Steuerberater die Erklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts für ihre Mandanten, gilt es ein paar Dinge zu beachten:
Zudem müssen Sie folgende Punkte umsetzen, wenn Sie die Erklärung für Ihre Mandanten abgeben:
Zuletzt wird die Erklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Wie unterstützt Grundsteuer-Online die Abgabe der Feststellungserklärung?
Grundsteuer-Online ist eine Anwendung, die sowohl das Bundesmodell als auch die spezifischen Ländermodelle unterstützt. Für Steuerberater ergeben sich mit der Nutzung folgende Vorteile: