Merkblatt zum Grundsteuerbescheid – einfach erklärt

Sie besitzen eine Immobilie oder gleich mehrere Objekte? Dann haben Sie vermutlich kürzlich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten. Darin wurden Sie über die Feststellungerklärung zur Grundsteuer informiert und aufgefordert, diese einzureichen.
Damit Sie verstehen, was genau es damit auf sich hat, erklären wir Ihnen hier noch einmal die wichtigsten Punkte. So wissen Sie, was zu tun ist und können die nötigen Informationen fristgerecht an das Finanzamt übermitteln.

Die Grundsteuerreform

Immobilienbesitzer müssen eine Grundsteuer entrichten. Bislang wurde diese Steuer auf Basis von Einheitswerten berechnet. Das ist allerdings problematisch, denn so ergeben sich oft sehr unterschiedliche Werte für eigentlich gleichartige Grundstücke.
Im Jahr 2019 wurde daher ein Grundsteuer-Reformgesetz geschaffen, nach dem es den Ländern möglich ist, von der bisherigen Art der Berechnung abzuweichen. Ein Großteil der Länder macht davon nun Gebrauch und fordert Immobilienbesitzer dazu auf, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer einzureichen.

Was Sie tun müssen: Wenn Ihr Finanzamt Sie dazu aufgefordert hat, eine solche Erklärung abzugeben, sind Sie dazu verpflichtet, die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks in Form einer Feststellungserklärung darzulegen. Diese muss elektronisch über MeinELSTER (www.elster.de) übermittelt werden. Mit Grundsteuer-Online erfassen und senden Sie die Daten zuverlässig, unkompliziert und schnell.
Welche Fristen gelten: Das neue Grundsteuer-Reformgesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie müssen die Feststellungserklärung zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 beim Finanzamt einreichen.

Nach der fristgerechten Abgabe erhalten Sie vom Finanzamt wie gehabt 3 Bescheide:
1. Grundsteuerwertbescheid:
Auf Basis Ihrer Angaben stellt das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert fest.
2. Grundsteuermessbescheid:
Dieser Bescheid ist abhängig vom Grundsteuerwert und wird zusätzlich vom Finanzamt ausgehändigt.
3. Grundsteuerbescheid:
Ab dem Jahr 2025 erteilen die Kommunen den Grundsteuerbescheid. Dabei wird der neue Grundsteuermessbetrag berücksichtigt.

Doch wie genau sieht diese Feststellungserklärung aus? Was müssen Sie beachten? Um ihnen die Erklärung zu erleichtern, erhalten alle Eigentümer von Wohnungsgrundstücken ein Informationsschreiben der für sie zuständigen Finanzverwaltung. Darin finden Sie alle Daten, die für die Feststellungserklärung relevant sind. Besitzer von aktiven Land- und Forstwirtschaftsbetrieben erhalten gesonderte, unterstützende Hinweise.

Sie haben noch Fragen? Die Finanzverwaltungen bieten kostenfreie Bürgertelefone an, über die Sie Auskunft erhalten. Für erste grundlegende Fragen steht Ihnen zudem der Grundsteuer-Chatbot der Finanzverwaltung zur Verfügung.

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