Die häufigsten Fehlermeldungen

GW1_015
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

GW1_009_Flurstueckflaeche
Die Fläche des Flurstücks wurde nicht angegeben. Bitte ergänzen Sie beim Flurstück die Angabe der Fläche des Flurstücks in m².

GW1_009_Anteil_Nenner
Beim Flurstück wurde der Nenner des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Nenners für diesen Bruch.

GW1_009_Anteil_Zaehler
Beim Flurstück wurde der Zähler des Anteils des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht angegeben. Der prozentuale Anteil der Gesamtfläche des Flurstücks, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, ist als mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner anzugeben. Bitte ergänzen Sie die Angabe des Zählers für diesen Bruch.

GW1_101
Bei bebauten Grundstücken (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) ist im Abschnitt “Lage des Grundstücks / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft” des Hauptvordrucks stets die Straßenadresse des Grundstücks anzugeben, die ersatzweise oder zusätzliche Angabe von Gemarkung und Flurstück ist an dieser Stelle nicht zulässig.

GW1_1011
Auf der Anlage Grundstück wurde im Bereich Angaben zum Grund und Boden ein erstes (Teil-)Grundstück erklärt (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Flächenanteil des Flurstücks), für das der erste auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld “Enthalten in” wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist. Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück jedoch kein Flurstück angegeben, bei dem über die Angabe in Zeile 11 erklärt wurde, dass es ganz oder teilweise in der ersten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der erste erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist (es gibt kein Flurstück mit einem Eintrag in Zeile 11 des Hauptvordrucks bei dem im Feld “Enthalten in” der Eintrag “1 – erste Fläche” oder “3 – beiden Flächen” vorgenommen wurde). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

GW1_034
Bei den Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen fehlt die Angabe zum Namen der Gemeinschaft.

GW1_014
Bei Alleineigentum oder Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern dürfen keine Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen gemacht werden.

GW1_202
Auf dem Hauptvordruck wurde bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens über die Angabe in Zeile 11 (“enthalten in”) auf die zweite Fläche (Anlage Grundstück, Angaben zum Grund und Boden, zweiter Bodenrichtwert) Bezug genommen. Auf der Anlage Grundstück wurden aber weniger als zwei (Teil-)Grundstücke (damit auch weniger als zwei Bodenrichtwerte) erklärt.

GW1_045
Bei der Adresse des Eigentümers / der Eigentümerin beziehungsweise des/der Beteiligten muss die Postleitzahl (Inland) beziehungsweise die Postleitzahl (Ausland) angegeben werden.